BR-IC-11
Validierungsmeldung
Erklärung
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss die Rechnung angeben, wann geliefert oder geleistet wurde: mit dem tatsächlichen Lieferdatum oder mit einem Abrechnungszeitraum. Der Zeitpunkt der Lieferung gehört nach dem Umsatzsteuerrecht ohnehin auf jede Rechnung.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Lieferdatum oder dem Abrechnungszeitraum.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 6 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)