BR-O-05
Validierungsmeldung
Erklärung
Mindestens eine Position ist als nicht steuerbar eingestuft. Ein solcher Posten unterliegt nicht der Umsatzsteuer, deshalb darf EN 16931 zufolge kein Steuersatz angegeben sein, auch nicht 0 %.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung ohne Steuersatz bei diesem Posten, oder mit der richtigen Steuerkategorie, falls der Umsatz doch steuerbar ist.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)