BR-O-08
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Bemessungsgrundlage der Kategorie „nicht steuerbar“ in der USt-Aufschlüsselung muss sich aus den Posten dieser Kategorie ergeben: Summe der Nettobeträge der Positionen plus Zuschläge minus Abschläge auf Rechnungsebene. Maßgeblich sind die Positionsbeträge so, wie sie auf der Rechnung stehen. Die Rechnung weist einen anderen Betrag aus.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Bemessungsgrundlage zu den Positionen, Abschlägen und Zuschlägen dieser Kategorie passt. Häufig ist ein Posten der falschen Kategorie zugeordnet.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)