BR-O-10
Validierungsmeldung
Erklärung
Für nicht steuerbare Umsätze muss die USt-Aufschlüsselung begründen, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird: als Text (etwa „Nicht steuerbarer Umsatz“) oder als Befreiungscode.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Hinweis, dass der Umsatz nicht steuerbar ist.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)