BR-S-09
Validierungsmeldung
Erklärung
Der USt-Betrag eines Eintrags „Normalsatz“ in der USt-Aufschlüsselung muss der Bemessungsgrundlage mal Steuersatz entsprechen. Rundungsdifferenzen unter einer Währungseinheit werden toleriert; hier weicht der Betrag um mehr ab.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren USt-Betrag zu Bemessungsgrundlage und Steuersatz passt. Stimmt der USt-Betrag, kann auch der Steuersatz oder die Bemessungsgrundlage falsch angegeben sein.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)