BR-Z-01
Validierungsmeldung
Erklärung
Werden Positionen, Abschläge oder Zuschläge mit der Kategorie „Nullsatz“ abgerechnet, verlangt EN 16931 in der USt-Aufschlüsselung genau einen Eintrag für diese Kategorie. Fehlt er, ist er doppelt vorhanden oder steht er ohne passende Posten auf der Rechnung, ist sie fehlerhaft. Zwei Einträge entstehen meist, weil Posten dieser Kategorie unterschiedliche Steuersätze tragen; sie müssen alle 0 % haben.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren USt-Aufschlüsselung genau einen Eintrag „Nullsatz“ enthält, passend zu den betroffenen Posten.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)