BR-Z-10
Validierungsmeldung
Erklärung
Ein Eintrag „Nullsatz“ in der USt-Aufschlüsselung darf nach EN 16931 keinen Befreiungsgrund enthalten, weder als Text noch als Code. Der Nullsatz ist ein Steuersatz, keine Steuerbefreiung. Steht trotzdem ein Grund da, ist meist eine steuerfreie Leistung gemeint; dafür gibt es die Kategorie „steuerbefreit“ oder eine der besonderen Kategorien wie innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr.
Lösung
Prüfen Sie, ob der Umsatz mit dem Nullsatz besteuert oder steuerbefreit ist. Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung ohne Befreiungsgrund, oder mit der richtigen Kategorie.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)