DE-R-003

Validierungsmeldung

The element "Seller city" (BT-37) shall be provided.

Erklärung

Die Postanschrift des Verkäufers muss einen Ortsnamen enthalten. Dies ist für die eindeutige steuerliche Identifikation des Rechnungsstellers erforderlich.

Lösung

Ort in der Verkäuferadresse ergänzen.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für