DE-R-008

Validierungsmeldung

If both supplier and customer are located in Germany, the element "Buyer city" (BT-52) shall be provided.

Erklärung

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Die Anschrift des Käufers muss den Ort enthalten. Auch das Umsatzsteuerrecht verlangt die vollständige Anschrift des Käufers.

Lösung

Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Käuferanschrift den Ort enthält.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für

  • PEPPOL BIS (UBL)