DE-R-010
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Gibt die Rechnung eine Lieferanschrift an, muss diese den Ort enthalten.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Lieferanschrift den Ort enthält. Weicht der Lieferort nicht von der Anschrift des Käufers ab, kann die Lieferanschrift auch ganz entfallen.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)