DE-R-014
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Jeder Eintrag der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung muss einen Steuersatz nennen, auch bei Kategorien, für die die europäische Norm EN 16931 keinen Satz verlangt, etwa „nicht steuerbar“. Dort ist der Satz 0 anzugeben.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die für jeden Eintrag der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung einen Steuersatz nennt, wo keine Steuer anfällt mit 0 %.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)