DE-R-015
Validierungsmeldung
Erklärung
Die deutschen E-Rechnungs-Vorgaben verlangen eine Käuferreferenz — ein Feld, das das klassische Umsatzsteuerrecht nicht kennt und das deshalb oft verwirrt. Der Käufer nutzt diesen Wert, um die Rechnung in seinem System der richtigen Stelle zuzuordnen (Abteilung, Bestellung, Freigabeprozess). Bei öffentlichen Auftraggebern ist das die Leitweg-ID.
Lösung
Fragen Sie den Käufer nach seiner Referenz. Öffentliche Auftraggeber nennen eine Leitweg-ID. Im B2B-Bereich genügt jede vom Käufer verwendete Kennung — etwa Bestell-, Kunden- oder Projektnummer. Hat der Käufer keine eigene Referenz, vereinbaren Sie gemeinsam einen Wert (z. B. Ihre Auftragsnummer); kein zufälliger Platzhalter, den der Käufer nicht wiedererkennt.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)