DE-R-016

Validierungsmeldung

If both supplier and customer are located in Germany, and if one of the VAT codes S, Z, E, AE, K, G, L, or M is used, an invoice shall contain at least one of the following elements: "Seller VAT identifier" (BT-31) or "Seller tax registration identifier" (BT-32) or "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11).

Erklärung

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Sobald die Rechnung eine Umsatzsteuerkategorie verwendet (etwa Normalsatz, Nullsatz, steuerbefreit oder Reverse Charge; ausgenommen ist nur „nicht steuerbar“), muss sie den Verkäufer steuerlich ausweisen: mit seiner USt-IdNr., seiner Steuernummer oder einem steuerlichen Vertreter. Keine davon ist angegeben.

Lösung

Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seiner USt-IdNr. oder Steuernummer.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für

  • PEPPOL BIS (UBL)