DE-R-024-2
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Eine Zahlungsanweisung beschreibt genau einen Zahlungsweg. Ist als Zahlungsart eine Kartenzahlung angegeben, darf dieselbe Anweisung keine Kontodaten für eine Überweisung und keine Lastschriftdaten enthalten.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der die Kartenzahlung nur die Kartenangaben enthält. Bietet der Verkäufer mehrere Zahlungswege an, steht jeder als eigene Zahlungsanweisung auf der Rechnung.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)