DE-R-026
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Eine Korrekturrechnung soll auf die Rechnung verweisen, die sie korrigiert. Sonst kann der Käufer nicht zuordnen, welche Rechnung ersetzt oder berichtigt wird.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die Nummer und möglichst das Datum der ursprünglichen Rechnung nennt.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)