DE-R-030
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Kündigt die Rechnung eine SEPA-Lastschrift an, muss sie die Gläubiger-Identifikationsnummer nennen, beim Verkäufer oder beim Zahlungsempfänger. In Deutschland vergibt die Deutsche Bundesbank diese Nummer; sie steht auch auf dem Lastschriftmandat.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seiner Gläubiger-Identifikationsnummer.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)