DE-R-031
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Kündigt die Rechnung eine SEPA-Lastschrift an, muss sie die IBAN des Kontos nennen, von dem eingezogen wird, also des Kontos des Käufers.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der IBAN des Kontos, das der Käufer für die Lastschrift angegeben hat.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)