DK-R-002
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzt der Verkäufer in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Die Rechnung muss die Registrierungsnummer des Verkäufers nennen, in Dänemark die CVR-Nummer aus dem zentralen Unternehmensregister.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seiner CVR-Nummer als Registrierungsnummer.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)