DK-R-005
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Eine Rechnung darf nur diese Zahlungsarten angeben: 1 (nicht festgelegt), 10 (bar), 31 (Überweisung), 42 (Zahlung auf Bankkonto), 48 (Bankkarte), 49 (Lastschrift), 50 (Giro-Zahlung), 58 (SEPA-Überweisung), 59 (SEPA-Lastschrift), 93 (Zahlung mit Referenz, FIK) und 97 (Verrechnung zwischen den Parteien).
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einer dieser Zahlungsarten.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)