DK-R-006
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Bei Zahlung per Überweisung oder auf ein Bankkonto muss die Rechnung sowohl die Kontonummer als auch die Registrierungsnummer der Bank (die vierstellige dänische Bankleitzahl, „reg.nr.“) nennen.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit Kontonummer und Registrierungsnummer der Bank.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)