DK-R-008
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Bei einer Giro-Zahlung muss die Zahlungsreferenz mit der Kartenart (kortartkode) 01#, 04# oder 15# beginnen, und die Giro-Kontonummer muss aus 7 oder 8 Ziffern bestehen.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Zahlungsreferenz mit 01#, 04# oder 15# beginnt und die eine 7- oder 8-stellige Giro-Kontonummer nennt.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)