DK-R-009
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Beginnt die Zahlungsreferenz einer Giro-Zahlung mit 04# oder 15#, müssen darauf genau 16 Zeichen der Zahlungskennung folgen, zum Beispiel 04#1234567890123456.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Zahlungsreferenz nach 04# bzw. 15# die vollständige 16-stellige Zahlungskennung enthält.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)