DK-R-011
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Beginnt die Zahlungsreferenz einer Zahlung mit Referenz (FIK) mit 71# oder 75#, müssen darauf 15 oder 16 Zeichen der Zahlungskennung folgen, zum Beispiel 71#123456789012345.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Zahlungsreferenz nach 71# bzw. 75# die vollständige 15- oder 16-stellige Zahlungskennung enthält.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)