DK-R-013
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Nennt die Rechnung eine Kennung des Verkäufers oder des Käufers, muss sie auch angeben, nach welchem Schema die Kennung vergeben ist, etwa CVR-Nummer oder GLN. Sonst kann der Empfänger sie nicht eindeutig zuordnen.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der jede Kennung von Verkäufer und Käufer mit ihrem Schema angegeben ist.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)