DK-R-017
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Dänemark, gelten im PEPPOL-Netz die dänischen Vorgaben: Nennt die Rechnung eine Registrierungsnummer des Käufers, muss diese als dänische CVR-Nummer gekennzeichnet sein.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der die Registrierungsnummer des Käufers als CVR-Nummer gekennzeichnet ist.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)