GR-R-006
Validierungsmeldung
Erklärung
Wenn der Käufer einer Rechnung von einem griechischen Lieferanten ebenfalls in Griechenland ansässig ist, muss die USt-IdNr. des Käufers angegeben werden.
Lösung
Käufer-USt-IdNr. ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)