GR-S-011
Validierungsmeldung
Erklärung
Griechische Lieferanten müssen ihre Steuernummer mit dem Länderpräfix 'EL' angeben.
Lösung
Steuernummer mit 'EL' präfixieren.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)