IS-R-001
Validierungsmeldung
Erklärung
Hat der Verkäufer seine Anschrift in Island, soll die Rechnung als Art 380 (Rechnung) oder 381 (Gutschrift) gekennzeichnet sein. Diese Vorgabe gilt für isländische Rechnungen im PEPPOL-Netz.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der Rechnungsart 380, bei einer Gutschrift 381.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)