IT-R-002
Validierungsmeldung
Erklärung
Italienische Verkäufer müssen die Postanschrift inklusive Straße (BT-35) angeben.
Lösung
Straßenname in der Verkäuferadresse ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)