IT-R-004
Validierungsmeldung
Erklärung
Italienische Verkäufer müssen die Postleitzahl (CAP, BT-38) der Verkäuferadresse angeben.
Lösung
CAP in der Verkäuferadresse ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)