NL-R-002
Validierungsmeldung
Erklärung
Bei niederländischen Lieferanten muss die Postanschrift Straße (StreetName), Ort (CityName) und Postleitzahl (PostalZone) enthalten.
Lösung
Adressfelder vervollständigen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)