NO-R-002

Validierungsmeldung

For Norwegian suppliers, most invoice issuers are required to append "Foretaksregisteret" to their invoice. "Dersom selger er aksjeselskap, allmennaksjeselskap eller filial av utenlandsk selskap skal også ordet «Foretaksregisteret» fremgå av salgsdokumentet, jf. foretaksregisterloven § 10-2."

Erklärung

Nach norwegischem Recht (Foretaksregisterloven § 10-2) müssen Aktiengesellschaften (AS, ASA) und norwegische Filialen ausländischer Unternehmen (NUF) auf der Rechnung den Vermerk „Foretaksregisteret“ führen. PEPPOL erwartet ihn bei jedem norwegischen Verkäufer im Feld für die Steuernummer des Verkäufers, mit genau diesem Wortlaut. Für andere Unternehmensformen, etwa Einzelunternehmen, besteht die Pflicht nicht.

Lösung

Ist der Verkäufer eine AS, ASA oder NUF, bitten Sie ihn um eine korrigierte Rechnung, die „Foretaksregisteret“ als seine Steuernummer angibt; ein Vermerk in den Bemerkungen genügt nicht.

Gilt für

  • PEPPOL BIS (UBL)