PEPPOL-EN16931-P0112
Validierungsmeldung
Erklärung
PEPPOL erlaubt die Rechnungsarten 326 (Teilrechnung) und 384 (Rechnungskorrektur) nur, wenn Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig sind – eine Sonderregel für den deutschen Inlandsverkehr. Hier ist mindestens eine der beiden Parteien nicht deutsch.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der Rechnungsart 380 (Handelsrechnung). Eine Korrektur wird im grenzüberschreitenden PEPPOL-Verkehr über eine Gutschrift zur ursprünglichen Rechnung und eine neue Rechnung abgewickelt.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)