PEPPOL-EN16931-R005
Validierungsmeldung
Erklärung
Eine eigene Währung für die Umsatzsteuer-Abrechnung (Bilanzwährung) darf nur angegeben werden, wenn sie sich von der Rechnungswährung unterscheidet. Hier sind beide gleich; dann bleibt das Feld leer.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung ohne gesonderte Bilanzwährung, wenn die Umsatzsteuer in der Rechnungswährung abgerechnet wird.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)
- PEPPOL BIS (UBL)