PEPPOL-EN16931-R042
Validierungsmeldung
Erklärung
Ist bei einem Abschlag oder Zuschlag ein Grundbetrag angegeben, muss auch der Prozentsatz genannt sein, der darauf angewendet wird. Sonst lässt sich der Betrag nicht nachrechnen.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Prozentsatz zum Grundbetrag, oder ohne Grundbetrag, wenn der Abschlag oder Zuschlag ein fester Betrag ist. Der Fehler entsteht in der Regel in der Rechnungssoftware des Verkäufers, nicht bei der Eingabe.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)
- PEPPOL BIS (UBL)