PEPPOL-EN16931-R043-1
Validierungsmeldung
Erklärung
Ein Abschlag oder Zuschlag muss eindeutig als Abschlag (mindert den Betrag) oder als Zuschlag (erhöht ihn) gekennzeichnet sein. Hier fehlt diese Kennzeichnung oder hat einen ungültigen Wert. Das betrifft Abschläge und Zuschläge zur ganzen Rechnung wie zu einzelnen Positionen.
Lösung
Fragen Sie den Verkäufer, ob ein Abschlag oder ein Zuschlag gemeint ist, bevor Sie die Rechnung buchen, und bitten Sie um eine korrigierte Rechnung. Der Fehler entsteht in der Regel in der Rechnungssoftware des Verkäufers, nicht bei der Eingabe.
Gilt für
- XRechnung (CII)