SE-R-005
Validierungsmeldung
Erklärung
Bei einem Verkäufer mit Sitz in Schweden und Organisationsnummer gilt: Gibt die Rechnung für den Verkäufer eine Steuerregistrierung an, die keine USt-IdNr. ist, muss diese genau „Godkänd för F-skatt“ lauten (Groß- und Kleinschreibung egal). Der Vermerk bestätigt, dass der Verkäufer für die F-Steuer zugelassen ist, also seine Steuern selbst abführt. Die Vorgabe stammt aus den schwedischen Regeln von PEPPOL BIS Billing 3.0.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die als weitere Steuerregistrierung genau „Godkänd för F-skatt“ angibt – oder diese Angabe weglässt, wenn er nicht zugelassen ist.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)