SE-R-011
Validierungsmeldung
Erklärung
Ein Verkäufer mit Sitz in Schweden verwendet den Zahlungsart-Code 50 oder 56. Bankgiro und Plusgiro werden aber als Überweisung angegeben: Zahlungsart-Code 30 und als Kennung des Zahlungsdienstleisters SE:BANKGIRO bzw. SE:PLUSGIRO. Die Vorgabe stammt aus den schwedischen Regeln von PEPPOL BIS Billing 3.0.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die Bankgiro oder Plusgiro als Überweisung (Code 30) mit der Kennung SE:BANKGIRO bzw. SE:PLUSGIRO angibt.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)