UBL-SR-56
Validierungsmeldung
Erklärung
Eine Rechnung darf höchstens eine Referenz auf ein Ursprungsdokument enthalten (BT-17, z. B. die Ausschreibung oder das Los, auf das sich die Rechnung bezieht). Die Vorgabe stammt aus dem europäischen Standard EN 16931, nicht aus dem Umsatzsteuerrecht.
Lösung
Nur eine Ursprungsdokument-Referenz angeben. Weitere Bezüge als zusätzlichen Beleg oder im Bemerkungsfeld aufführen. (In der Regel ein Software-Problem, nicht eine Eingabe — beim Anbieter Ihrer Rechnungssoftware melden; als Empfänger den Versender bitten, dies mit dessen Anbieter zu klären.)
Gilt für
- EN 16931 (UBL)