BR-06

Validierungsmeldung

An Invoice shall contain the Seller name (BT-27).

Erklärung

Die Rechnung muss den vollständigen Namen des Verkäufers nennen, und zwar den Namen, unter dem er rechtlich geführt wird, etwa im Handelsregister. Ein Marken- oder Geschäftsname allein genügt nicht. Der Name ist auch nach Umsatzsteuerrecht Pflicht.

Lösung

Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seinem vollständigen Namen.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für

  • EN 16931 (UBL)
  • EN 16931 (CII)