BR-09
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Anschrift des Verkäufers muss das Land als zweistelligen Ländercode angeben, etwa DE, AT oder FR. Auch bei inländischen Rechnungen ist das Land Pflicht.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Verkäuferanschrift das Land angibt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)