BR-56
Validierungsmeldung
Erklärung
Jeder steuerliche Vertreter (BG-11) muss eine eigene USt-IdNr. (BT-63) haben.
Lösung
USt-IdNr. des steuerlichen Vertreters ergänzen.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)
Jeder steuerliche Vertreter (BG-11) muss eine eigene USt-IdNr. (BT-63) haben.
USt-IdNr. des steuerlichen Vertreters ergänzen.