BR-CO-12
Validierungsmeldung
Erklärung
Die ausgewiesene Summe der Zuschläge auf die gesamte Rechnung muss der Summe der einzelnen Zuschlagsbeträge entsprechen, auf zwei Nachkommastellen gerundet. Enthält die Rechnung solche Zuschläge, muss diese Summe auch angegeben sein.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der die Summe zu den einzelnen Zuschlagsbeträgen passt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)