DE-R-002
Validierungsmeldung
Erklärung
Die deutschen E-Rechnungs-Vorgaben verlangen einen vollständigen Kontaktblock auf Verkäuferseite — Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihrer eigenen Kontaktstelle, an die sich der Käufer bei Rückfragen wendet. Alle drei sind Pflicht, eines genügt nicht. Diese Angaben kennt das klassische Umsatzsteuerrecht nicht.
Lösung
Eigenen Ansprechpartner mit Name, Telefon und E-Mail ergänzen. Einmal im Firmenprofil hinterlegt, wird er in jede Rechnung übernommen.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)