DE-R-005
Validierungsmeldung
Erklärung
Die deutschen E-Rechnungs-Vorgaben verlangen einen benannten Ansprechpartner auf Verkäuferseite — gemeint ist Ihre eigene Kontaktstelle, an die sich der Käufer bei Rückfragen wendet, nicht die des Käufers. Das muss keine bestimmte Person sein; eine Funktion wie 'Buchhaltung' genügt. Diese Angabe gehört zusammen mit Telefon und E-Mail zu den drei Pflichtfeldern, die das klassische Umsatzsteuerrecht nicht kennt.
Lösung
Eigenen Ansprechpartner als Name oder Funktion ergänzen, z. B. 'Buchhaltung'. Einmal im Firmenprofil hinterlegt, wird er in jede Rechnung übernommen.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)