DE-R-006
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Die Kontaktstelle des Verkäufers muss eine Telefonnummer haben, zusätzlich zur E-Mail-Adresse. Eine zentrale Nummer genügt; sie muss nicht zu einer einzelnen Person gehören.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einer Telefonnummer seiner Kontaktstelle. Diese Angaben einmal in den Firmenstammdaten der Rechnungssoftware zu hinterlegen, sorgt dafür, dass sie auf jeder Rechnung stehen.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)