DE-R-007
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Die Kontaktstelle des Verkäufers muss eine E-Mail-Adresse haben, zusätzlich zur Telefonnummer. Sie ist der übliche Weg für Rückfragen zur Rechnung. Eine Sammeladresse wie rechnung@firma.de genügt.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einer E-Mail-Adresse seiner Kontaktstelle. Diese Angaben einmal in den Firmenstammdaten der Rechnungssoftware zu hinterlegen, sorgt dafür, dass sie auf jeder Rechnung stehen.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)