DE-R-009
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Postanschrift des Käufers muss eine Postleitzahl (BT-53) enthalten.
Lösung
PLZ in der Käuferadresse ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)