DE-R-022

Validierungsmeldung

If both supplier and customer are located in Germany, attached documents provided with an invoice in "ADDITIONAL SUPPORTING DOCUMENTS" (BG-24) shall have a unique filename (non case-sensitive) within the element ″Attached document″ (BT-125).

Erklärung

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Jeder in die Rechnung eingebettete Anhang muss einen eigenen Dateinamen haben. Doppelte Namen führen beim Empfänger zu Konflikten beim Speichern oder Anzeigen.

Lösung

Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der jeder Anhang einen eigenen Dateinamen trägt, etwa durch eine laufende Nummer.

Gilt für

  • PEPPOL BIS (UBL)