DE-R-023-1
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Ist als Zahlungsart eine Überweisung angegeben, muss die Rechnung auch das Konto nennen, auf das überwiesen werden soll.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Konto für die Überweisung, also seiner IBAN.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)